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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Barrierefreiheit unseres Online-Auftritts. Wir möchten, dass jeder Mensch unseren Online-Shop uneingeschränkt nutzen kann. Deshalb setzen wir uns mit großem Engagement für digitale Barrierefreiheit ein und arbeiten kontinuierlich daran, unser Angebot für alle zugänglich zu machen. Barrierefreiheit ist für uns ein zentraler Bestandteil, um Inklusion aktiv zu fördern und ein Einkaufserlebnis zu schaffen, das wirklich für alle da ist.

Darum sind wir bemüht, unseren Online-Auftritt im Einklang mit den nationalen Umsetzungsgesetzen der Richtlinie (EU) 2019/882 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: https://www.mima.de

1. Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Über den Online-Auftritt stellen wir Ihnen unseren Online-Shop bereit. Dies ist eine elektronische Dienstleistung im Sinne Richtlinie (EU) 2019/882 und deren nationalen Umsetzungsgesetze.

In unserem Online-Shop können Sie: Waren kaufen.

2. Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind

Über die Produktseiten können Sie unsere Produkte zunächst unverbindlich in den Warenkorb legen. Ihre Eingaben können Sie vor Absenden Ihrer verbindlichen Bestellung jederzeit korrigieren. Dazu benutzen Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen. Zur Zahlung stehen die im Bestellverlauf angegebenen Zahlungsarten bereit.

3. Beschreibung zur Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen

Unterstützende Maßnahmen

  • Unsere Website stellt folgende unterstützende Maßnahmen bereit:
  • Links und Steuerelemente sind per Tastatur bedienbar und fokussierbar
  • Die Fokusreihenfolge ist schlüssig
  • Der Systemfokus ist sichtbar
  • Eingabefelder sind beschriftet
  • Pflichtfelder sind text per Sternchenhimmel identifiziert
  • Fehlermeldungen werden textlich angezeigt


An folgenden Stellen erfüllen wir die Anforderungen noch nicht, sind aber bereits an der Optimierung:

  • Meta viewport verhindert Zoom
  • ARIA-Wert oder -Attribut nicht unterstützt
  • Eltern-Element fehlt erforderliches Kind-Element
  • Fehlender zugänglicher Name für Gruppe
  • Formularfeld hat kein sichtbares Label
  • Listenelement <li> ist nicht Teil von Liste
  • Das Autocomplete-Attribut ist ungültig
  • ARIA ID nicht eindeutig
  • Listen dürfen nur <li>-Elemente enthalten
  • ID nicht eindeutig
  • Inhalt nicht in Seitenregion enthalten
  • <iframe> hat keinen zugänglichen Namen
  • Video erkannt
  • Mehrere H1 Überschriften erkannt
  • Sprung in der Überschriften-Reihenfolge
  • Identische Links mit unterschiedlichen Zielen
  • Kontrast manuell prüfen
  • Berührungsziel ist zu klein

4. Kontaktangaben - Barriere melden

Sind Ihnen Mängel hinsichtlich der Barrierefreiheit aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. So können Sie uns erreichen: per Post, per E-Mail Miller GmbH In den Bögen 11 88299 Leutkirch Deutschland E-Mail: bestellung@mima.de

5. Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Zur Wahrnehmung der Aufgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes errichten die Länder derzeit eine gemeinsame Stelle.

Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) soll als neue Anstalt des öffentlichen Rechts zum 28. Juni 2025 in Sachsen-Anhalt, in der Landeshauptstadt Magdeburg, die Arbeit aufnehmen. Voraussetzung hierfür ist die Ratifikation des Staatsvertrages zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) durch alle Bundesländer. Alle Ländern schaffen derzeit die hierfür notwendigen Voraussetzungen.

Kontakt

Ihre Anfragen richten Sie bis zur formalen Errichtung der MLBF an:

  • MLBF (in Errichtung)
  • c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt Postfach 39 11 55
  • 39135 Magdeburg
  • Telefon: +49 391 567 4530
  • E-Mail: MLBF@ms.sachsen-anhalt.de.
Ihre Anfragen und Informationen werden an die zuständigen Stellen weitergeleitet.


6. Schlichtungsstelle und -verfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und privaten Wirtschaftsakteuren des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren (abrufbar unterhttps://www.schlichtungsstelle-bgg.de/Webs/SchliBGG/DE/AS/schlichtungsantrag/wie-stelle-ich-einen-antrag/wie-stelle-ich-einen-antrag-node.html). Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in "Leichter Sprache" oder in "Deutscher Gebärdensprache" stellen (abrufbar unter https://www.schlichtungsstelle-bgg.de/Webs/SchliBGG/DE/AS/schlichtungsantrag/wie-stelle-ich-einen-antrag/wie-stelle-ich-einen-antrag-node.html).

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Mauerstraße 53

10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 18 527 2805

E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de

Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de


Diese Erklärung wurde am 28.06.2025 erstellt.

Die letzte Aktualisierung erfolgte am 04.07.2025.